Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der AC-Nordend KFZ-Werkstatt, Lars Hausknecht, Kirchstraße 9, 13158 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Kraftfahrzeug-Reparatur- und Serviceleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reparatur- oder Serviceauftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten (Beginn der Arbeiten) erfolgen.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Überschreitungen des Kostenvoranschlags um mehr als 20% bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Kraftfahrzeug-Reparatur- und Serviceleistungen nach dem Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragserteilung.
Zusätzliche Arbeiten, die sich während der Durchführung des Auftrags als notwendig erweisen, werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt, es sei denn, es handelt sich um geringfügige Arbeiten im Rahmen des ursprünglichen Auftrags.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vergütung wird nach Abschluss der Arbeiten zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs zu leisten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Auftragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug und die ausgebauten Teile bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Auftragsverhältnis zurückzubehalten.
§ 6 Gewährleistung
Für Mängel der erbrachten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistung, bei gebrauchten Ersatzteilen 12 Monate.
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
Die Gewährleistung entfällt bei Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers sowie bei natürlichem Verschleiß.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Aufbewahrung und Herausgabe
Fahrzeuge und Gegenstände werden nur gegen Entgelt aufbewahrt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls erfolgt die Aufbewahrung unentgeltlich für die Dauer von 14 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers anderweitig zu verwahren oder nach entsprechender Androhung zu verwerten.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Auftragsverhältnisses und in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Umweltschutz und Entsorgung
Ausgebaute Altteile werden ordnungsgemäß entsorgt oder dem Auftraggeber auf Wunsch ausgehändigt. Die Entsorgungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
Betriebsstoffe wie Altöl, Kühlflüssigkeiten und andere umweltgefährdende Stoffe werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften entsorgt.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 12 Verbraucherschlichtung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/